Meldung von Schäden durch Rabenvögel
Die Verordnung der Landesregierung aus dem Jahr 2019, mit der die letale Vergrämung von Krähenvögeln ermöglicht wurde, ist mit 30. Juni 2022 befristet. Um dies zur Hintanhaltung von Schäden auch über diesen Zeitpunkt hinaus möglich zu machen, ist es notwendig, das Schadensausmaß UND die gesetzten Abwehrmaßnahmen zu dokumentieren.
Bitte übermitteln sie nach Möglichkeit auch Fotos der Schäden und der gesetzten Abwehrmaßnahmen.
Füllen sie dazu bitte das beiliegende Meldeblatt aus und geben sie dieses in ihrer zuständigen Bezirkskammer ab oder senden sie es per Post, Email oder Fax an:
Bezirkskammer Hartberg-Fürstenfeld
Herrn Franz Fiedler
Wiener Straße 29
8230 Hartberg
Fax: 03332/62623-4651
E-mail: franz.fiedler@lk-stmk.at
Bitte übermitteln sie nach Möglichkeit auch Fotos der Schäden und der gesetzten Abwehrmaßnahmen.
Füllen sie dazu bitte das beiliegende Meldeblatt aus und geben sie dieses in ihrer zuständigen Bezirkskammer ab oder senden sie es per Post, Email oder Fax an:
Bezirkskammer Hartberg-Fürstenfeld
Herrn Franz Fiedler
Wiener Straße 29
8230 Hartberg
Fax: 03332/62623-4651
E-mail: franz.fiedler@lk-stmk.at