Bezirkskammer Murau - Aktuelles
Zeckenschutzimpfung der SVS
In Murau gibt es 2 Termine:
- Donnerstag, 14. März, 16 - 17.30 Uhr
- Donnerstag, 18. April, 16 - 17.30 Uhr
jeweils in der WM-Halle in Murau - Anmeldungen unter 050 808 808
BK-Aktuell Nr. 1/2024
Zertifikatslehrgang Urlaub am Bauernhof
Sie möchten Ihren Urlaubsbauernhof mit neuem Schwung weiterführen oder diesen Betriebszweig auf Ihrem Hof neu aufbauen? Sie stellen sich den Bedürfnissen und Herausforderungen eines zukunftsorientierten bäuerlichen Tourismusbetriebes und wollen Ihre Gäste mit Freude und Begeisterung auf Ihrem Bauernhof willkommen heißen?
In diesem Zertifikatslehrgang wird in Form von Präsenzunterricht umfassendes Grundlagenwissen zu relevanten Bereichen der Unternehmensführung, des Marketing und der Persönlichkeitsbildung vermittelt. Das umfassende Ausbildungsangebot stärkt Sie in Ihren fachlichen und persönlichen Kompetenzen zur Betriebsführung und unterstützt Sie in Ihrem Alltag am Urlaub am Bauernhof-Betrieb.
Sie beschäftigen sich u.a. mit Kommunikation, Recht und Sicherheit am Bauernhof, Betriebswirtschaft, Preiskalkulation und Wirtschaftlichkeit, sowie Marketing, Angebotsentwicklung, Qualitäts-, Arbeits- und Beschwerdemanagement. Der Erfahrungsaustausch in der Gruppe bereichert nicht nur die Lehrgangsinhalte, sondern stellt einen unschätzbaren Mehrwert in der Gruppe dar.
Die selbstständige Erarbeitung einer Abschlussarbeit beinhaltet Vision, Strategie und Ziele, sowie eine umfassende Kalkulation, die gemeinsam mit den "Urlaub am Bauernhof-Beratungskräften" erstellt wird und verpflichtend zum Zertifikatslehrgang als Abschluss vorgelegt, präsentiert und bewertet wird.
Hinweis: Das Modul "Preiskalkulation und Wirtschaftlichkeit" ist hierfür verpflichtend und muss zusätzlich gebucht werden (Kostenbeitrag für diese LK Beratung € 200,00. Dieser Betrag wird gesondert von der LK in Rechnung gestellt)
Hier finden Sie nähere Informationen
Als Ergänzung empfehlen wir "Urlaub am Bauernhof Einstiegsberatung".
Grünland Infoblitz - Aktuelle Themen und Gerüchteklarstellungen zum kleinen Preis
Das Kompetenzzentrum Grünland hat sich das Ziel gesetzt, vorhandenes Wissen weiterzugeben, neues Wissen zu vermitteln und unsere Landwirte bei der laufenden Bewirtschaftung bestmöglich zu unterstützen. Ein wesentliches Medium zur Weitergabe dieser Informationen ist unser „Grünland-INFOBLITZ“.
Dieses bisher kostenfreie Angebot eines regelmäßigen, elektronischen Newsletters wird nun neu aufgestellt bzw. überarbeitet und wird zukünftig folgende Inhalte bieten:
- Regelmäßiges Erscheinen von 10 regulären Ausgaben mit fachlichem Inhalt
- Ergänzt durch kurzfristige, aktuelle Informationen zu „brennenden Themen“ nach Bedarf (Arbeitstitel „Gerüchteküche“)
- Exklusive Informationen und Inhalte für Abonnenten
Da diese Überarbeitung auch mehr Arbeitsaufwand mit sich bringt, kann der Infoblitz nicht mehr kostenlos angeboten werden. Für einen jährlichen Beitrag von 50 € sind Interessierte Grünlandbegeisterte auch weiterhin bestens informiert und offene Fragen werden zukünftig schneller geklärt werden. Ab 1. Juli 2023 haben Interessierte die Möglichkeit, den Infoblitz für ein Jahr zu abonnieren (Die Laufzeit des Abos geht immer von Juli bis Juni des darauffolgenden Jahres).
Für bestehende Abonnenten wird für das erste Jahr ein 30%iger Rabatt gewährt.
Bio Ernte Steiermark-Mitglieder erhalten einen ständigen Rabatt von 30 Prozent (nur 35 € anstatt 50 € jährlich).
Haben sie Interesse an unserem neuen Angebot? Dann lassen Sie es uns wissen:
(Bitte vollständigen Namen, genaue Adresse, Betriebsnummer, Telefonnummer und email-Adresse)
Einfach per mail an: inno-gruenland@lk-stmk.at oder telefonisch unter 03572/82142-4721
Lagerung von Wirtschaftsdünger - Feldmieten
Dies entspricht nicht den Tatsachen - eine Anlage von Feldmieten ist weiterhin erlaubt, sofern die Vorgaben dazu eingehalten werden (maximal für 8 Monate, Abstände zu Gewässern einhalten, 3 Monate Vorlagerung am Betrieb, Größe der Feldmiete dem Feldstück angepasst, etc..)
Durch eine Novelle der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) gelten seit 1. Jänner 2023 folgende Zusätze:
Im Falle von überdachten Lagerstätten darf Stallmist auf technisch dichten Flächen ohne Sammelgrube gelagert werden.
Auf unbefestigten Flächen am Hof oder auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine Zwischenlagerung (=max. 5 Tage) des Stallmists oder seine Lagerung zur Kompostierung unter folgenden Vorgaben erlaubt:
- Es darf keine Gefahr der Gewässerverunreinigung durch Abfließen des Sickersafts bestehen
- Mind. 25 m Abstand zu Oberflächengewässern
- Mind. 1 m Abstand zwischen Gewässeroberkante und Grundwasserspiegel
- Anlage auf möglichst ebenen Flächen und nicht auf sandigem Boden
- bei Kompost: Abdeckung der Miete
100 Millionen für Energieautarke Bauernhöfe - Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch
Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung
erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
Downloads zum Thema
- BHMU-Waldbrandverordnung2023 PDF 136,17 kB
- Krähenvögel PDF 454,22 kB
- BKAMU0421_hp PDF 7,32 MB
- Schadensmeldungen Tiere 2021 PDF 320,64 kB
- BKAMU0521_hp PDF 27,65 MB
- BKMU012022_hp PDF 8,53 MB
- BKAKMU0222_hp PDF 9,92 MB
- BKAMU0322hp PDF 21,19 MB
- BKAMU0422_hp PDF 13,23 MB
- BKAMU012023_hp PDF 9,95 MB
- farminar_wohleser_2023 PDF 943,21 kB
- BKAMU0223_hp PDF 33,63 MB
- ZLG_UaB_23_24 PDF 1,02 MB
- BKAMU0323_hp PDF 19,39 MB
- Infoblatt_Workshop Digitale Behördenwege_Querformat PDF 1,10 MB
- BKAMU0423_hpV2 PDF 26,49 MB
- BKAMU0124_hp2 PDF 8,74 MB